Bau- und Architektenrecht
Die Durchführung von Bauvorhaben ist regelmäßig mit bedeutendem finanziellen Aufwand und daraus resultierend auch einem hohen wirtschaftlichen Risiko verbunden. Bereits bei der Vertragsgestaltung werden entscheidende Weichen für das Gelingen gestellt. Ob durch die Verträge Ihre eigenen Interessen ausreichend geschützt werden oder die Interessen des Vertragspartners dominieren, bestimmt Ihre Rechte während der Durchführung und nach Vollendung des Bauvorhabens. Wer während der Durchführung nicht auf die „Formalien“ achtet, hat häufig später das Nachsehen.
Deshalb sollte von Anfang an nicht auf professionelle Unterstützung und Begleitung verzichtet werden.
Genauso wie die Bauwirtschaft sich dynamisch verhält und weiter entwickelt, entwickelt sich die Rechtsprechung und Rechtsanwendung im Baurecht dynamisch weiter. Die Beantwortung baurechtlicher Fragen bedarf daher einer ständigen Anpassung an die aktuelle Rechtslage und die konkrete Situation.
Wegen unserer regelmäßigen Fortbildung als Fachanwälte, berücksichtigt unsere Beratung stets die aktuelle Rechtslage und unsere mehr als 20 jährige Erfahrung auf dem Gebiet des privaten Baurechts hilft uns, für komplexe Probleme auch unter Beachtung wirtschaftlicher Fragestellungen kompetente und kreative Lösungswege zu entwickeln.
Wir bieten Beratung und Unterstützung sowohl bei den Vertragsverhandlungen, als auch bei der Vertragsgestaltung sowie bei dem Schriftverkehr vor, während und nach Vollendung des Bauvorhabens. Wir versuchen gerichtliche Auseinandersetzungen soweit möglich zu vermeiden, scheuen jedoch auch nicht davor zurück, Ihre Rechte in Verfahren durchzusetzen.