Verkehrsunfallregulierung
Ein Verkehrunfall ist für Jedermann ein Ärgernis.
Bei der Schadensregulierung sollte auf einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, eine Reparaturwerkstatt ihres Vertrauens und soweit nicht lediglich ein Bagatellschaden vorliegt, auch auf einen von ihnen oder der Werkstatt ausgewählte Sachverständigen zurückgegriffen werden.
Eine Schadensregulierung ohne Rechtsanwalt kann gut gehen. Die Erfahrung zeigt aber, dass sich mittlerweile die meisten Regulierungen ohne Anwalt unnötig in die Länge ziehen und meistens nur ein Teil des zustehenden Schadenersatzes gezahlt wird.
Lassen sie sich die Schadenregulierung nicht vom regulierungspflichtigen Versicherer aus der Hand nehmen, sondern bestimmen sie selbst wer für ihre Interessen eintreten soll. Die Versicherer wollen sparen und das deckt sich nicht mit dem Auszahlen von Schadenersatzbeträgen.
Wir bieten Ihnen eine schnelle und kompetente Hilfe bei der Schadenregulierung, beginnend bei der Ermittlung des gegnerischen Haftpflichtversicherers über die Klärung der Haftung bis hin zur vollständigen Bezifferung und Regulierung ihrer unfallbedingten Schäden. Insbesondere bei Personenschäden sind das Schmerzensgeld, die Kosten im Rahmen der Heilbehandlung, ein etwaiger Haushaltsführungsschaden und vermehrte Bedürfnisse des Geschädigten genau zu prüfen und zu beziffern.
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeiten sind bei vollständiger Haftung vom gegnerischen Versicherer zu übernehmen.
Bußgeldsachen – – Verkehrsstrafrecht
Der Beschuldigte sollte zunächst folgenden Ratschlag beherzigen: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“
In der Regel wird der Beschuldigte zunächst zu der ihm vorgeworfenen Tat angehört. Dies geschieht entweder schriftlich über die Behörde oder direkt vor Ort druch die Polizei. Machen sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch! Sie könnten ansonsten der Ermittlungsbehörde bereits Informationen zukommen lassen, welche sich später für sie negativ auswirken.
Mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes wird die Möglichkeit eröffnet, in den vollständigen Akteninhalt der Ermittlungsbehörde Einsicht zu bekommen. Wir erörtern nach Akteneinsicht mit ihnen die individuell idealste Verteidigungsstrategie, um für sie das bestmöglichste Ergebnis zu erzielen.
Oftmals ergeben sich nach Auswertung der Ermittlunsgakte Verfahrensfehler, welche zu einer Einstellung des Verfahrens führen. Durch die konkrete Darlegung persönlicher Situationen lassen sich Fahrverbote und gegebenenfalls auch die Entziehung einer Fahrerlaubsnis bereits im Vorfeld vermeiden.
Die meisten Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten sind in fahrlässiger Begehungsweise möglich, so dass eine Rechtsschutzversicherung grundsätzlich für die Kosten des beauftragten Rechtsanwalts aufkommen kann.